Satzung

 

Satzung des Ford Club Süd-Sauerland e. V.

§1 Name und Sitz des e. V.

  1. Der Name des e. V. lautet „Ford Club Süd-Sauerland e. V.“

  2. Sitz des e. V. ist Wenden-Gerlingen

§ 2 Verwendungszweck

  1. Allgemeiner Interessenaustausch an der Marke Ford.

  2. Besuch von nationalen und internationalen Ford-Treffen und Automobilmessen.

§ 3 Organe

            Die Organe des e. V. sind:
- der Vorstand
- die Beisitzer
- die Mitgliederversammlung
- der Kassenwart
- der Schriftführer

§ 4 Vorstand

  1. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ab dem 01. Januar 2003 sechs Monate und verlängert sich automatisch, wenn keine Einwände erhoben werden.

  2. Der Vorstand führt die Geschäfte des e. V.. Hierzu gehören insbesondere:
    - die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und die Durchführung ihrer Beschlüsse.
    - die Vorbereitung zum Besuch von nationalen und internationalen Treffen, Ausstellungen und Automobilmessen (umfasst z. B. Wegplanung, Übernachtungsmögmöglichkeit, Kartenreservierung usw.)

§ 5 Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung

            Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

            - Beschlüsse über den Vorstand
 - Festlegung der Mitgliedsbeiträge
 - Entlastung des Vorstandes
- Beschlüsse über Änderungen der Satzung
 - Beschlüsse über Auflösung des e. V.
- Verwendung der Mitgliedsbeiträge

            Die Mitgliederversammlung findet i. d. R. jeden zweiten Freitag um 20:00 Uhr im
Gasthof Weber in Wenden-Gerlingen statt.

§ 6 Verfahren in der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung fasst Ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit, sofern nicht die Satzung etwas anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

  2. In folgenden Situationen ist die Mitgliederversammlung nur dann beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind:

- Änderung des Zwecks des e. V.
- Auflösung des e. V. 

§ 7 Mitglieder des e. V.

  1. Mitglieder des e. V. können eintreten als:
    1.1 Fahrer/Besitzer von Automobilen der Marke Ford (aktive Mitgliedschaft)
    1.2 Als passives Mitglied kann jeder eintreten, der Interesse an der Marke Ford und
          am Vereinsleben hat.
    1.3 Aufnahmen bedürfen einer schriftlichen Anmeldung, sowie der Zustimmung der
         Mitgliederversammlung und dem Vorstand.

§ 8 Aufgaben und Pflichten der Mitglieder

            Die Mitglieder sollen den e. V. bei der Verwirklichung des e. V.-Zwecks unterstützen,

            insbesondere durch:
            - regelmäßige Anwesenheit beim allgemeinen Treffen des Clubs alle zwei Wochen im Stammlokal oder anderen Lokalitäten
- Einhalten der StVO
- ordentliche und sichere Fahrt, insbesondere bei  Kolonnen-Fahrten
- die Abwesenheit beim Clubabend sollte rechtzeitig bekannt gegeben werden

§ 9 Rechte der Mitglieder

  1. Alle Mitglieder haben das Recht auf freie Meinungsäußerung.

  2. Recht auf Mitbestimmung hat jedes Mitglied des e. V..

  3. Verbesserungsvorschläge sind in der Mitgliederversammlung einzureichen.

§ 10 Aufnahmeverfahren

  1. Zur Aufnahme in den e. V. ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand zu richten.

  2. Nach dreimaligem Erscheinen entscheidet der Antragsteller und die Mitgliederversammlung gemeinsam, ob eine feste Mitgliedschaft entstehen soll.

§ 11 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss der Mitgliederversammlung.

  2. Die Mitgliedschaft kann durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand beendet werden.

§ 12 Ausschluss von Mitgliedern

            Die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen, wenn es seinen Aufgaben
Pflichten gegenüber des e. V. nicht nachkommt oder deren Zielen in grober Weise schädigt (z. B. Rufschädigung).

§ 13 Mitgliedsbeiträge

Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand und der Mitgliederversammlung beschlossen.
            Der Beitragssatz beträgt zurzeit 5,00 € für aktive Mitglieder und 2,50 € für passive Mitglieder pro Monat.

§ 14 Verwendung der Einnahmen

Die Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich für Belange des Vereins verwendet.

§ 15 Änderung der Satzung

            Die Satzung wird nach Ermessen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung je nach Bedarf geändert.

§ 16 Auflösung des e. V.

            Bei zunehmenden Desinteresse und wenn die Mitgliederzahl unter sechs Personen fällt
            wird nach Beschluss des Vorstandes und der Mitgliederversammlung der e. V. aufglöst.

Gez. Vorstand des Ford Club Süd-Sauerland e. V.

Björn Müller/Stefan Kahler

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